Montag, 5. Juli 2010
Erkrath 2009 Anzeige (Internet)
sam artemis proud, 19:16h
Dem Angeklagtem X, 2009 wohnfat in Erkrath wird folgendes zur Last gelegt:
X ist trotz seiner Gehbehinderung anhänger des Nationalsozialismus und tendiert zur Verleitung anderer, schwächerer Glieder.
Zu einem ungeklärten Zeitpunkt soll er den sich in dem Wohnhaus, in dem sich die Wohnung befindet, in der er damals wohnte,befindenden Fahrstuhl mit Harkenkreuzen versehen haben, die mittels eines ungeklärtem Gegenstandes hineingeritzt wurden.
Nachdem er die Anzeigestellerin Sam Artemis Proud am X schwer verletzt hat und die durch Y gerufene Polizei eintraf, stellte dieser obendrein eine Anzeige wegen einer Körperverletzung, die sich gegen Sam richtete.
Dager wird X bezüglich schwerer Körperverletzung als auch Falschaussage sowie Beihilfe zum Rufmord angeklagt.
Nachdem Frau Proud den Tatort vor schmerzen schreiend, humpelnd verlassen hatte, war X für sie nicht mehr kontaktierbar.
Da fast all ihr Hab und Gut sich in dessen Wohnung befand/ggf. befindet, wird dieser außerdem aufgrund der Sachunterschlagung angeklagt.
(Kurzfassung)
Folge:
Aufgrund mangelnder Beweise sowie weiterer Falschaussagen von Y,Z,W sowie der Lebensphilosophie und dem Wissen des Opfers, weigert sie diese (Sam Artemis Proud) anzeige zu stellen.
X ist trotz seiner Gehbehinderung anhänger des Nationalsozialismus und tendiert zur Verleitung anderer, schwächerer Glieder.
Zu einem ungeklärten Zeitpunkt soll er den sich in dem Wohnhaus, in dem sich die Wohnung befindet, in der er damals wohnte,befindenden Fahrstuhl mit Harkenkreuzen versehen haben, die mittels eines ungeklärtem Gegenstandes hineingeritzt wurden.
Nachdem er die Anzeigestellerin Sam Artemis Proud am X schwer verletzt hat und die durch Y gerufene Polizei eintraf, stellte dieser obendrein eine Anzeige wegen einer Körperverletzung, die sich gegen Sam richtete.
Dager wird X bezüglich schwerer Körperverletzung als auch Falschaussage sowie Beihilfe zum Rufmord angeklagt.
Nachdem Frau Proud den Tatort vor schmerzen schreiend, humpelnd verlassen hatte, war X für sie nicht mehr kontaktierbar.
Da fast all ihr Hab und Gut sich in dessen Wohnung befand/ggf. befindet, wird dieser außerdem aufgrund der Sachunterschlagung angeklagt.
(Kurzfassung)
Folge:
Aufgrund mangelnder Beweise sowie weiterer Falschaussagen von Y,Z,W sowie der Lebensphilosophie und dem Wissen des Opfers, weigert sie diese (Sam Artemis Proud) anzeige zu stellen.
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